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   VG Greifswald, 29.02.2012 - 3 A 1100/10   

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VG Greifswald, 29.02.2012 - 3 A 1100/10 (https://dejure.org/2012,6933)
VG Greifswald, Entscheidung vom 29.02.2012 - 3 A 1100/10 (https://dejure.org/2012,6933)
VG Greifswald, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 3 A 1100/10 (https://dejure.org/2012,6933)
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  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 4 K 12/07

    Gültigkeit einer Trinkwasserbeitragssatzung - Tiefenbegrenzung

    Auszug aus VG Greifswald, 29.02.2012 - 3 A 1100/10
    Es wird daher grundsätzlich die gesamte vom Bebauungsplan erfasste Grundstücksfläche als bevorteilt und damit als berücksichtigungsfähig angesehen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07, zit. nach juris, Rn. 53, Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Band III, § 8 Rn. 1029 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 09.08.2006 - 4 L 255/06, zit. nach juris, Rn. 5).

    Nur in diesen Fällen wären die Teilfläche nicht bevorteilt und damit bei der Beitragsberechnung auch nicht zu berücksichtigen (vgl. nur OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 14.09.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

    Auszug aus VG Greifswald, 29.02.2012 - 3 A 1100/10
    Baulinien, Baugrenzen, Abstandsflächen und Vorschriften über Anbauverbote, die lediglich auf den Standort der erlaubten bauliche Anlage Einfluss nehmen und nach ihrer Zielsetzung nicht das Maß der baulichen Nutzung festlegen, haben keine Auswirkungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1985 - 8 C 106.83, DVBl. 1985, 621, 622; OVG Mecklenburg-Vorpommern, a.a.O.; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 02.09.1998 - 2 M 19/98, zit. nach juris Rn. 9; OVG Sachsen- Anhalt, a.a.O.).
  • BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private

    Auszug aus VG Greifswald, 29.02.2012 - 3 A 1100/10
    Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass das Baurecht fast nie die volle Überbauung eines Grundstücks zulässt, sondern die Zulässigkeit einer Bebauung im Regelfall die Freihaltung erheblicher Grundstücksteile voraussetzt, mithin für die Ausführbarkeit eines Bauvorhabens durchweg mehr an Fläche zur Verfügung stehen muss, als für die bauliche Anlage als solche benötigt wird, das Anschlussbeitragsrecht gleichwohl aber an das Grundstück in seiner Gesamtheit anknüpft (vgl. für das Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Beschl. v. 29.11.1994 - 8 B 171.94, NVwZ 1995, 1215).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2004 - 4 K 38/02

    Ladungsfrist; (Global-)Kalkulation; Grundstücksanschlussleitung;

    Auszug aus VG Greifswald, 29.02.2012 - 3 A 1100/10
    Gemeint war auch nach § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG a.F. eine wirksame (gültige) Satzung, denn auf Grundlage einer unwirksamen Satzung können Beitragspflichten von vornherein nicht entstehen (st. Rechtsprechung, vgl. nur OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 02.06.2004 - 4 K 38/02, DVBl. 2005, 64).
  • OVG Niedersachsen, 22.10.1999 - 9 M 3461/99

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein bei der planerischen Ausweisung einer

    Auszug aus VG Greifswald, 29.02.2012 - 3 A 1100/10
    Dies gilt auch dann, wenn die Nutzbarkeit der Teilfläche eines Grundstücks durch Festsetzungen i.S.d. § 9 BauGB (Lärmschutzwall: OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.10.1999 - 9 M 3461/99, NVwZ-RR 2000, 318 f.) oder gesetzliche Bauverbote (Bauverbot nach § 89 Abs. 1 Nr. 1 LWaG: VG Greifswald, Urt. v. 28.02.2006 - 3 A 1213/05, S. 7 f. des Entscheidungsumdrucks) beschränkt ist, weil eine Einbeziehung der betreffenden Teilflächen in die bauliche Nutzung der Restfläche möglich ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2005 - 15 A 300/05

    Welche Flächen unterliegen der Anschlussbeitragspflicht?

    Auszug aus VG Greifswald, 29.02.2012 - 3 A 1100/10
    Gleiches gilt etwa auch für die Festsetzung von Teilflächen zum Landschaftsschutzgebiet nach § 26 Bundesnaturschutzgesetz (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.03.2005 - 15 A 300/05, zit. nach juris), für die gleichwohl eine beitragsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit bejaht wird.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2006 - 4 L 255/06

    Zur Flächenermittlung im Anschlussbeitragsrecht bei beplanten Grundstücken

    Auszug aus VG Greifswald, 29.02.2012 - 3 A 1100/10
    Es wird daher grundsätzlich die gesamte vom Bebauungsplan erfasste Grundstücksfläche als bevorteilt und damit als berücksichtigungsfähig angesehen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07, zit. nach juris, Rn. 53, Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Band III, § 8 Rn. 1029 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 09.08.2006 - 4 L 255/06, zit. nach juris, Rn. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.1998 - 2 M 19/98

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Anforderung eines

    Auszug aus VG Greifswald, 29.02.2012 - 3 A 1100/10
    Baulinien, Baugrenzen, Abstandsflächen und Vorschriften über Anbauverbote, die lediglich auf den Standort der erlaubten bauliche Anlage Einfluss nehmen und nach ihrer Zielsetzung nicht das Maß der baulichen Nutzung festlegen, haben keine Auswirkungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1985 - 8 C 106.83, DVBl. 1985, 621, 622; OVG Mecklenburg-Vorpommern, a.a.O.; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 02.09.1998 - 2 M 19/98, zit. nach juris Rn. 9; OVG Sachsen- Anhalt, a.a.O.).
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